Die E-Zigarette & die Deutsche Bahn – Dampfen im Zug erlaubt?
Häufig wird die E-Zigarette – trotz diverser Unterschiede in Funktion & Aufbau – mit der herkömmlichen Zigarette in einen Topf geschmissen. Somit fällt sie vor allem für viele Nichtraucher und Verantwortliche automatisch unter das allgemeine Rauchverbot in Deutschland. Dazu würde dann auch das Dampfen in der Deutschen Bahn und in Zügen allgemein zählen. Doch tatsächlich gibt es eben keine bundesweit einheitliche Rechtssprechung oder Gesetze zu E-Zigaretten bezüglich des Dampfens in der Öffentlichkeit, geschweige denn in öffentlichen Verkehrsmitteln – egal, ob Zug oder Flugzeug. Und wie ist das mit zivilrechtlichen Vorgaben? Dazu sollte man zunächst wissen, dass auch an gemeinhin als öffentlich empfundenen Orten, wie zum Beispiel Bahnhöfen, primär die jeweilige Hausordnung gilt. An Bahnhöfen und in Zügen ist also sehr häufig die Hausordnung der Deutschen Bahn entscheidend. Also auch wenn das Dampfen, zum Beispiel wie in NRW, ausdrücklich in Kneipen und Restaurants erlaubt ist (Urteil OVG Münster, Az.: 4 A 775/14), so entscheidet doch jede Kneipe und jede Bar selbst, ob sie das denn auch im eigenen Betrieb erlaubt. So ist es auch mit der E-Zigarette im Zug und am Bahnhof. Jede Bahngesellschaft, egal, ob Regionalbahn des Kreises oder Deutsche Bahn, entscheidet selbst, was sie in Zügen und an Bahnsteigen gestattet und was nicht. Ein spannender und für viele Dampfer interessanter Fall ist die Fahrt mit der Deutschen Bahn, weshalb die aktuell gültige Rechtslage und vor allem die aktuelle Hausordnung der Deutschen Bahn im Folgenden genauer dargestellt werden soll. Fakt ist: Dampfen von E-Zigaretten ist in Zügen und an Bahnhöfen, außerhalb des gekennzeichneten Raucherbereiches, untersagt. Maßgeblich verantwortlich dafür ist aber nicht das Gesetz, sondern die Hausordnung und die fehlende Akzeptanz.
Die Hausordnung der Deutschen Bahn beachten
Ob Restaurant, Disko oder Bahnhof – in jedem Bundesland trifft der jeweilige Hausherr von betrieblichen oder öffentlichen Einrichtungen seine Entscheidung für den Umgang mit der E-Zigarette. Da die Deutsche Bahn grenzübergreifend verkehrt, wurde vom Unternehmen eine einheitliche Regelung getroffen und in der Hausordnung der Deutschen Bahn niedergeschrieben.
„Herzlich willkommen in unserem Bahnhof!
Wir möchten, dass sich alle unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Deswegen sind in
unseren Bahnhöfen und auf unseren Vorplätzen folgende Regeln zu beachten:Nicht gestattet ist …
Rauchen sowie die Benutzung elektrischer
Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten
Raucherbereiche“
Die Regelung besagt, dass das Rauchen sowie die Benutzung von elektrischen Zigaretten ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt ist. Die Bahn stellt die E-Zigarette also mit herkömmlichen Zigaretten gleich und verweist auf die separat eingerichteten Raucherzonen, die sich an jedem Bahnhof in der Bundesrepublik finden lassen. Auch das Gespräch mit dem Bahnhofsvorsteher und anderen Bediensteten des Unternehmens wird wohl in 99,99 Prozent der Fälle nicht zu einer Ausnahmeregelung führen, eher noch zu einer Strafgebühr oder zum Hausverbot. Akzeptieren Sie deshalb bitte diese Einschränkung, die von den Bediensteten der Deutschen Bahn im Sinne ihres Arbeitgebers umgesetzt werden muss.
Weitere Besonderheiten rund um die E-Zigarette bei der Bahn
Was auf dem Bahnsteig verboten ist, wird bei den Fahrten in einem Zug der Deutschen Bahn nicht automatisch erlaubt. Auch hier ist das Verbot obligatorisch, Diskussionen mit dem Schaffner und anderen Bediensteten sind meist zwecklos. Allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel, beispielsweise wenn Sie alleine in einem Abteil sitzen und höflich um die Möglichkeit fragen. Möglicherweise greift der Bedienstete der Bahn selbst zur E-Zigarette und drückt ein Auge zu. Ein Anrecht auf das Dampfen von E-Zigaretten haben Sie jedoch auf keinen Fall, Streit und lange Diskussionen sind deshalb unnötig. Das Mitführen der E-Zigaretten ist natürlich erlaubt, die Sie beispielsweise direkt am Körper tragen oder offen vor sich hinlegen können. Die Chance auf eine Ausnahme, wenn man freundlich danach fragt, ist in der Bahn also wesentlich größer, als am Bahnsteig bzw. im Bahnhof.
Gilt das für alle Züge und Verkehrsmittel in Deutschland?
Ganz klares Nein, denn jede private Gesellschaft, also z.B. die Metronom-Züge, und jede Regionalbahn der Kreise, Kommunen und Städte haben jeweils ihre eigene Hausordnung. Somit kann man die Regelungen zur E-Zigarette in der Hausordnung der Deutschen Bahn eben nicht auf alle Bahngesellschaften übertragen. Vor allem an Bahnhöfen, die nicht der Deutschen Bahn gehören, kann es zahlreiche abweichende Regeln geben. Doch wer jetzt große Hoffnung hat, bald bei zahlreichen Bahnfahrten die E-Zigarette verwenden zu können, den müssen wir ein wenig enttäuschen. Denn die AGB und Hausordnungen der Anbieter unterscheiden sich im Wesentlichen nicht stark voneinander. Ist das Rauchen verboten, so ist es fast immer auch das Dampfen. Doch vereinzelt gibt es dazu auch sehr kulante Regelungen bei manchen ÖPNV-Anbietern sowie bei privaten Nahverkehrsbetrieben. Es lohnt sich also definitiv immer, einfach mal das Personal zu fragen.
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Bildnachweise
Titelbild: fotolia #119090624 | Urheber: den-belitsky
„Elektronische Zigarette“ sind nicht gestattet zu „benutzen“. Deshalb sollte man besser sich diese Hausordnung (den Abschnitt davon) ausdrucken und eine E-Schischa / Vape / Subohmer benutzen, denn diese zählen bauartbedingt nicht als E-Zigarette, egal was das Bahnpersonal sagt:
„E-Zigarette“ sind optisch einer Filterzigarette nachempfundene Einwegsysteme mit ungeregeltem Verdampfer. Handelt es sich um ein geregeltes Mehrwegsystem spricht man hier von einer „E-Shisha“, diese ist genau wie „Vapes“, „Subohmer“, „Tröpfler“ usw. in der Hausordnung der Bahn nicht verboten! Ergo können daraus auch keine Konsequenzen gezogen werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrische_Zigarette#Verdampfer
ABER: man sollte es wie ein Deo behandeln. Also nicht sinnlos damit rumdampfen auf 100W oder so, damit macht man sich keine Freunde im Zug. Lieber auf 10-15W kleine Züge in möglichst großem Abstand machen.
Die Bahn hat das Benutzen von E-Shishas, Vapes, Tröpfler und Subohmer nicht verboten oder untersagt, dieses Verbot gilt nur für die „Benutzung von E-Zigaretten“. Rücksichtnahme ist hier die Frage, denn man riecht ja die Aromen und über Geschmäcker lässt sich streiten.
oder besser noch: Flixbus nehmen!
Wer glaubt denn bitte dein Märchen von E-Zigarette und E-Shisha?! Aber immerhin nette Buswerbung.
Hahaha jemand der kein plan hat will über jemanden urteilen der sich schlau macht, trauriges deutschland.