E-Zigaretten Verdampfer, Akkus & Liquids richtig entsorgen – so geht’s!
Wie man auf dem Bild sieht, ist die Lösung bei herkömmlichen Zigaretten ganz leicht: ausdrücken – Kontrollblick – ab in den Aschenbecher. Mit einer Elektro Zigarette und den dazugehörigen Liquids sieht das Ganze etwas anders aus. Hier gibt es einiges bei der richtigen Entsorgung zu beachten. Und das aus guten Gründen. Deshalb finden Sie bei uns nützliche Tipps zur Entsorgung von E-Zigaretten & Zubehör.
Da Onlineshops für E-Zigaretten und Zubehör in Deutschland eine Informationspflicht bezüglich der richtigen Entsorgung von Akkus & Altgeräten haben, möchten wir das mit diesem Blog-Artikel auch gut sichtbar tun. Denn bei vielen Online-Anbietern findet man die entsprechenden Hinweise zur Entsorgung von Elektrischen Zigaretten und ihrer Batterien nur bei genauerem Hinschauen, bzw. die Informationsseite ist etwas versteckt im unteren Seitenbereich verlinkt.
Alte Akkus, Batterien sowie Elektronikgeräte allgemein, zu denen E-Zigaretten ja zweifelsfrei gehören, müssen so entsorgt werden, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Dasselbe gilt gerade auch für die Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten, die sowohl elektronische Bauteile als auch eine Batterie enthalten.
Es kann schon sein, dass E-Zigaretten und ihre Akkus, aufgrund ihrer handlichen Maße, möglicherweise dazu verleiten könnten, die Entsorgung im Hausmüll vorzunehmen. Und ganz bestimmt tun das Tag für Tag auch schon mehr als genug Menschen und verstoßen damit nicht nur gegen die Abfallrahmenrichtlinie und das Abfallwirtschaftsgesetz, sondern schaden auch der Umwelt. Wird eine Person bei diesem Delikt überführt, zieht das eine spürbare Geldbuße nach sich.
Für diese Regelung gibt es mindestens zwei vernünftige Grundlagen:
- Die oft in den Elektro Geräten enthaltenen Schadstoffe können bei der Entsorgung im Hausmüll zur Umweltbelastung werden.
- Weiterhin befinden sich wertvolle Rohstoffe in elektrischen Geräten, die wiederverwertet werden können und deren Abbau der Umwelt großen Schaden zufügt. Je öfter sie also recycelt werden, desto besser.
Sicher können Sie sich schon denken, dass E-Zigaretten nicht einfach in den Restmüll geworfen werden sollten, obwohl sie keine heisse Asche enthalten. Denn laut europäischer Gesetzgebung ist die Entsorgung von allen Elektro-Geräten über den Haushaltsmüll strengstens verboten. E-Zigaretten können deshalb über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden, was im übrigen auch für die Akkus gilt.
Tipps zur fachgerechten Entsorgung alter E-Zigaretten
Experten-Tipp: die tolle App „eSchrott“ zeigt euch direkt die nächste Annahmestelle für Elektro Schrott in eurer Nähe an. Praktisch, oder? Dazu zählen sowohl Sammelstellen als auch Recyclinghöfe. Man kann sogar angeben, was genau man entsorgen möchte und die App zeigt einem weitere nützliche Tipps zur fachgerechten Entsorgung an.
Experten-Tipp No. 2: Die Deutsche Post entsorgt seit 2005 Elektro Geräte – kostenlos! Allerdings nur privaten Elektroschrott, der in den Umschlag eines Maxibriefs passt (Höchstmaß: 35 x 25 x 5 cm) und pro Brief maximal 1 Kilo wiegt. Notebook-Akkus, Energiesparlampen, Drucker-Toner dürfen so nicht versendet werden. Handys mit eingelegtem Akku sind erlaubt. E-Zigaretten auch.
Experten-Tipp No. 3: Bewahren Sie die Originalverpackung ihrer E-Zigarette und allg. jedes Elektro-Gerätes bis zur Entsorgung auf. Eventuelle Diskussionen bei der Rücknahme o.ä. können so vermieden werden.
Weiter geht es mit vier wichtigen Eckpunkte zur allgemeinen Entsorgung von Elektrogeräten und somit auch E-Zigaretten.
Elektroschrott-Gesetz: 4 wichtige Fakten
- Rücknahme ist Pflicht – Jeder Händler, ob Onlineshop oder Filialgeschäft, muss Elektroschrott in Form ausgedienter Elektro-und Elektronikgeräte seit Montag, 25. Juli 2016 zurücknehmen. Dazu zählen folglich auch ausgediente Elektro Zigaretten.
- Rücknahmepflicht gilt für alle – wie bereits erwähnt, gilt das Elektrogesetz nicht nur für den stationären Einzelhandel, sondern auch für den Onlinehandel. Aber es gibt Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, damit Sie als Händler zur Rücknahme verpflichtet werden können. Für en stationären Einzelhandel gilt, dass sie auf mehr als 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen. Als Onlinehändler sind Sie zur Rücknahme verplfichtet, wenn Sie auf mehr als 400 qm Versand-und Lagerfläche haben.
- Kleine Geräte = Rücknahme bedingungslos – kleinere Geräte sind laut Gesetz solche, deren Kantenlänge unter 25 Zentimeter beträgt. Das sind zum Beispiel Handys, elektronische Zahnbürsten und auch elektrische Zigaretten. Sie können kostenlos zurückgegeben werden, auch dann, wenn man kein Neugerät erwirbt.
- Wegschmeißen ist verboten – Bürger müssen Elektroschrott sachgerecht entsorgen – das schreibt schon lange das Elektrogesetz „ElektroG“ vor (PDF).
Wo kommt Ihre alte E-Zigarette jetzt hin?
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die auch über den benachbarten Elektro-Fachmarkt hinausgehen bei dem Sie, zumindest auf Nachfrage, sicher Ihre E-Zigarette der Wiederverwertung zuführen können. Weiterhin gibt es in einigen deutschen Städten neuerdings Container für kleine Elektro-Geräte. Vielleicht gehören Sie und Ihre Nachbarschaft ja zu den glücklichen,
Wenn die ersten beiden Möglichkeiten für Sie keine Optionen darstellen, dann müssen Sie sich für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden.
- Wie bereits erwähnt, findet die App „eSchrott“ die nächste kommunale Sammelstelle für Sondermüll in Ihrer Nähe
- Man gibt die Akkus oder Teile einfach im jeweiligen Fachgeschäft zur Entsorgung ab (InnoCigs Storefinder).
- Haben Sie Ihre Produkte online gekauft, dann können Sie die Teile problemlos an den Onlineshop zurücksenden.
Die Entsorgung ist bei allen genannten Varianten kostenfrei.
Entsorgung von E-Zigaretten Akkus & Batterien
Akkus gehören fast bei allen E-Zigaretten zum standardmäßigen Lieferumfang. Und irgendwann müssen sie auch wieder entsorgt werden. Das Batterie-Gesetz verpflichtet Händler deshalb, ihre Kunden über folgende Sachlage zu informieren:
Das Batteriegesetz verbietet eine Entsorgung von Akkus und Batterien im Hausmüll ausdrücklich. Für Händler von elektronischen Geräten und Komponenten gilt derweil, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, den dadurch entstehenden Elektro Schrott, wozu auch Batterien und Akkus zählen, zurückzunehmen und anschließend fachgerecht zu entsorgen.
Deshalb bitten wir Sie ausdrücklich darum auch Akkus & Batterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle zu entsorgen, oder Sie im Handel vor Ort kostenlos abzugeben. Übrigens: bei fast allen Discountern wie Lidl & Aldi können Sie Batterien in den dafür vorgesehenen grünen Kartons entsorgen. So können wertvolle Rohstoffe und mögliche Schadstoffe gezielt verwertet bzw. entsorgt werden.
Akkus & Batterien, die Sie bei uns im Onlineshop gekauft haben, können Sie nach Gebrauch auch unentgeltlich an uns zurücksenden. Einfach ausreichend per Post frankieren (mit dem Vermerk „Altbatterien“) und an uns zurücksenden.
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Bildnachweise
Titelbild: Fotolia #58500714 | Urheber: tibanna79
e-zig “ Verdampferköpfe “ deren Mantel und sonstiges einsammeln und an Hersteller (zusenden über Verkäufer) .
Fast ewig wieder verwendbar denke ich!
Dadurch würde die Verschwendung von Edelstahl stark eingespart werden in China.
ihr seid ja lustig. „Liquids richtig entsorgen“ steht nur in der überschrift und wird nicht weiter erwähnt ¯\_(ツ)_/¯
Abgesehen von der Rücksendung an den Händler (gibt es für unwillige Händler etwas verbindlich Schriftliches dazu?), wo kann mensch die Verdampferköpfe sonst entsorgen?
Viele Grüße.
Hallo Ingrid,
wenn Du heute Verdampferköpfe im Handel erwirbst, so sind diese mit dem Symbol “durchgestrichene Mülltonne mit Balken” gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass es sich um Elektrogeräte im Sinne des “Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten” (ElektroG) handelt, die nach dem Jahre 2015 in Verkehr gebracht wurden. Derartige Produkte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Seit dem 24.10.2015 ist die Novelle “ElektroG 2” vollumfänglich in Kraft. Danach müssen alle Anbieter elektronischer Geräte Artikel bis max. 25 cm in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei im Laden oder “in unmittelbarer Nähe” (§ 17(1) 2. ElektroG2) ermöglichen bzw. “Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung des jeweiligen Endnutzers” (ebd.) schaffen. (Quelle: https://www.elektrogesetz.de/themen/ruecknahme-handel). Selbstverständlich bedeutet das, dass unsere Kunden gebrauchte Verdampferköpfe gern in eine unserer Filialen abgeben können. Alternativ ist natürlich ebenso die Entsorgung über regionale Recyclinghöfe etc.möglich!
Mit besten Grüßen,
das InnoCigs Team aus Hamburg