Wechselbare Akkus für E-Zigaretten

wechselbare Akkus für E-Zigaretten bzw. Akkuträger

E-Zigaretten sind je nach Modell zur Verwendung mit wechselbaren Akkuzellen vorgesehen oder mit fest verbauten Akkus ausgestattet. Die Variante mit wechselbaren Akkus wird sowohl bei Box Mods als auch bei kleineren Geräten angewandt. Die Akkuzellen werden in das Batteriefach des Gerätes eingesetzt und können bei Bedarf entnommen werden. Informationen zu den technischen Eigenschaften dieser Art der Energieversorgung und Hinweise zur Handhabung sind in diesem Beitrag aufgeführt.

 

Unterschiede bei Akkus für E-Zigaretten

E-Zigaretten unterscheiden sich durch die Art der Energieversorgung. Es gibt Modelle, die für den Betrieb mit einer oder mehreren wechselbaren Akkuzellen ausgelegt sind. Diese Zellen können bei abnehmender Ladung entnommen und gegen geladene Zellen ersetzt werden. Das Laden der Akkuzellen kann über ein externes Ladegerät oder über den im Gerät integrierten USB-Anschluss erfolgen; die Ladedauer variiert je nach Methode. Bei einem Defekt der Akkuzelle kann diese separat ersetzt werden, ohne das Gehäuse der E-Zigarette zu tauschen. Bei Modellen mit fest verbautem Akku ist die Energiezelle fest im Gehäuse integriert. Der Ladevorgang erfolgt hier über den USB-Anschluss am Gerät. Ein Austausch der Akkuzelle ist bei diesen Modellen bauartbedingt nicht vorgesehen. Die Nutzbarkeit der Zelle ist auf eine bestimmte Anzahl von Ladezyklen begrenzt. Ein Ladezyklus entspricht einer vollständigen Ladung und Entladung (100 %). Mehrere Teil-Ladevorgänge (z. B. fünfmaliges Laden von jeweils 20 %) summieren sich rechnerisch zu einem Ladezyklus.

Geeignete Akkus für E-Zigaretten

Akkuzellen dienen als Energiequelle und erfordern eine auf das jeweilige Gerät abgestimmte Auswahl sowie eine sachgemäße Handhabung. Es sollten ausschließlich für den Betrieb in E-Zigaretten vorgesehene und entsprechend gekennzeichnete Akkuzellen verwendet werden. Die Verwendung ungeeigneter Zellen, recycelter Akkus oder solcher mit unzutreffenden Leistungsangaben kann zu Fehlfunktionen und Sicherheitsrisiken führen. Es ist darauf zu achten, dass die technischen Spezifikationen der Akkuzelle mit den Anforderungen des verwendeten Geräts übereinstimmen.

Passende Akkus für die E-Zigarette

Die Energieversorgung erfolgt häufig durch Akkuzellen des Typs 18650 mit einer Kapazität von etwa 3.000 mAh. Die Typenbezeichnung spezifiziert die Abmessungen: Die ersten zwei Ziffern geben den Durchmesser in Millimetern an (z. B. 18 mm), die folgenden zwei Ziffern die Länge (z. B. 65 mm) und die Endziffer 0 die zylindrische Bauform. Für Geräte mit höherem Leistungsbedarf kommen Zelltypen wie 20700, 21700 oder 26650 zum Einsatz. Akkumulatoren für E-Zigaretten verfügen in der Regel über einen flachen Pluspol (Flat Top). Der Pluspol ist durch eine Vertiefung in Ringform um den zentralen Kontaktbereich gekennzeichnet.

Wie macht sich die Überlastung eines Akkus bemerkbar?

Eine thermische Überlastung tritt auf, wenn die Leistungsabgabe der Akkuzelle die Spezifikationen des Herstellers überschreitet. Ein Anstieg der Betriebstemperatur über den spezifizierten Bereich hinaus ist ein Indikator für eine Inkompatibilität zwischen der Akkuzelle und den Leistungsanforderungen des Geräts. In diesem Fall ist der Betrieb einzustellen und die Akkuzelle zu entnehmen. Für den sicheren Betrieb müssen die technischen Leistungsmerkmale der Akkuzelle (max. Entladestrom) dauerhaft mit den Anforderungen des verwendeten Geräts übereinstimmen.

Was bedeuten die Abkürzungen auf den Akkus?

Kennzeichnungen auf Akkuzellen geben Aufschluss über deren chemische Zusammensetzung und Bauform. Der Buchstabe „I“ bezeichnet Lithium-Ionen-Akkumulatoren. Das „R“ verweist auf die zylindrische Bauform. Die Bezeichnung „ICR“ weist auf eine cobaltbasierte Chemie hin, die für eine kontinuierliche Energieabgabe spezifiziert ist. „IMR“-Zellen enthalten Mangan und sind für Anwendungen mit höheren Entladeströmen (Ampere) ausgelegt. Akkuzellen mit der Kennzeichnung „INR“ nutzen eine Kombination aus Nickel und Cobalt. Die Wahl des Zelltyps muss auf die technischen Anforderungen des jeweiligen Geräts abgestimmt sein.

Was bedeuten die Begriffe „ungeregelt“ und „geregelt“?

Akkuträger bilden die Gehäuseeinheit für die Energiequelle von E-Zigaretten. Bei regelbaren Box Mods können Parameter wie Spannung (Volt), Leistung (Watt) oder Temperatur manuell eingestellt werden. Diese Geräte verfügen über elektronische Betriebsmodi wie VV, VW, TC oder TCR. Die Leistungs- und Spannungsabgabe erfolgt innerhalb der gewählten Einstellungen unabhängig vom aktuellen Ladezustand der Akkuzelle. Regelbare Akkuträger sind mit technischen Schutzfunktionen wie Überspannungs- und Unterspannungsschutz, Temperaturbegrenzung sowie Widerstandsmessung ausgestattet. Ungeregelte (mechanische) Akkuträger verfügen über keine elektronische Steuerung oder Sicherheitselektronik. Die Leistungsabgabe ist hier direkt abhängig vom Ladezustand der verwendeten Akkuzelle und dem Widerstand der Wicklung. Der Betrieb erfordert Kenntnisse über die physikalischen Zusammenhänge von Stromstärke, Spannung und Widerstand.

Dampfen während des Ladevorgangs

Die Passthrough-Funktion ermöglicht die Nutzung der E-Zigarette während des Ladevorgangs. Ob ein Gerät technisch für diesen Betriebsmodus spezifiziert ist, ist den jeweiligen Produktdatenblättern oder der Bedienungsanleitung zu entnehmen. Die Verfügbarkeit dieser Funktion ist bauartbedingt und abhängig von der integrierten Ladeelektronik des Modells.

Beschädigte Akkus

Akkuzellen mit Beschädigungen an der Außenhülle (Isolierung), den Polen oder dem Gehäuse (z. B. Dellen) sind nicht weiter zu verwenden. Solche Defekte beeinträchtigen die Betriebssicherheit und können zu Kurzschlüssen führen. Beschädigte Akkuzellen müssen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Um Kurzschlüsse beim Transport zu vermeiden, ist ein direkter Kontakt der Akkuzellen mit metallischen Gegenständen oder anderen Akkus auszuschließen. Der Transport hat in isolierenden Behältnissen zu erfolgen, welche die Zellen einzeln umschließen und vor äußeren mechanischen Einwirkungen sichern.

Fachgerechte Entsorgung alter Akkuzellen

Defekte und verbrauchte Akkuzellen unterliegen der Kennzeichnungspflicht für Batterien und Akkumulatoren und müssen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Die Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt. Die Abgabe kann an öffentlichen Sammelstellen oder im Handel erfolgen, der zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet ist. Zur Vermeidung von Kurzschlüssen in den Sammelbehältnissen sind die Kontakte (Pole) der Akkuzellen vor der Abgabe durch Isolierband oder vergleichbare Maßnahmen abzusichern.

 

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